Personenschaden / Schmerzensgeld
Herr Rechtsanwalt Seidel - Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht - ist auf die Abwicklung von Personenschadensfällen spezialisiert. Herr Seidel ist Ansprechpartner insbesondere bei großen und schwerwiegenden Personenschadensfällen (auch bei Todesfällen im Straßenverkehr). Herr Seidel ist als Referent im Rahmen der Fachanwaltsausbildung für den Bereich "Personenschaden" im ARBER-Verlag tätig.
Die Regulierung von Unfällen mit Personenschäden, insbesondere mit schwerwiegenden und gegebenenfalls dauerhaften Verletzungen, erfordert eine genaue Einschätzung der zu Grunde liegenden Haftungslage und eine genaue Kenntnis der Ansprüche, welche dem Geschädigten zustehen. Hierbei können, insbesondere im Rahmen von endgültigen Abfindungsverhandlungen, erhebliche Fehler zulasten des Geschädigten gemacht werden.
Dem Geschädigten in Personenschadensfällen stehen u.a. die folgenden Ansprüche zu:
1. Schmerzensgeld
Häufig werden zu geringe Schmerzensgeldzahlungen von den Versicherern geleistet. Auf die entsprechende Rechtsprechung ist dann gegenüber den Versicherern hinzuweisen. In der Regel werden bei anwaltlicher Vertretung dann angemessene Nachzahlungen geleistet.
2. Verdienstausfall
Die Berechnung des genauen Verdienstausfalls erfordert den exakten Vergleich zwischen dem Einkommen, welches dem Geschädigten vor dem Unfall zur Verfügung stand und dem nunmehr geringeren Einkommen. Insbesondere bei Selbstständigen sind bei der Berechnung zahlreiche Instanzurteile zu berücksichtigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Verdienstausfallschaden auch zu versteuern ist (§ 14 EStG, evtl. vergünstigt), so dass von dem Versicherer in jedem Fall auch der Steuerschaden geltend zu machen ist.
3. Haushaltsführungsschaden
Für die Tätigkeiten, welche der Geschädigte in seinem eigenen Haushalt wegen des Unfalls nicht mehr ausführen kann, steht dem Geschädigten ein Haushaltsführungsschaden in Geld zu, auch wenn er keine Haushaltskraft einstellt. Der entsprechende Stundensatz beträgt etwa 8,00 EUR bis 10,00 EUR. Monatlich kann hierbei durchaus ein Schaden von 1.000,00 EUR entstehen! Der Haushaltsführungsschaden wird häufig leider auch von Anwälten, welche nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert sind, übersehen.
Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens muss individuell und detailliert vorgenommen werden, weil der Geschädigte ansonsten Gefahr läuft, diesen Schaden auch gerichtlich nicht " durchzukriegen". Die Berechnung macht in der Regel die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich.
4. Ersatz von privaten Krankenhausrechnungen / Zuzahlungen bei gesetzlich Versicherten / Pflegeleistungen
5. Leistungen im Todesfall: Beerdigungskosten / Unterhaltsansprüche / Angehörigenschmerzensgeld usw.
Die Regulierung von Personenschäden kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Vor dem Abschluss eines übereilten Abfindungsvergleichs zulasten des Geschädigten wird dringend gewarnt! Häufig bieten die Versicherer auch schon frühzeitig die Zahlung einer Einmalsumme an, um die Angelegenheit endgültig abzuschließen. Häufig sind die darin angegebenen Abfindungsbeträge weitaus zu gering, weil nicht berücksichtigt wird, dass Dauer- und Folgeschäden den Geschädigten bis zum Lebensende auch finanziell beeinträchtigen können. Vor Unterzeichnung einer allumfassenden Abfindungserklärung sollte daher in jedem Fall ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Herr Rechtsanwalt Seidel kann hierzu auch telefonisch kontaktiert werden, um vorab den Sinn einer Unterzeichnung einer solchen Abfindungserklärung zu besprechen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht - Legal Skills Berlin -