Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
Herr Rechtsanwalt Seidel - Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht - verteidigt Mandanten seit mehr als 11 Jahren gegen Tatvorwürfe der Bußgeldbehörden.
Die den Mandanten vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten beziehen sich häufig auf Geschwindigkeitübertretungen, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen die Nichteinhaltung der Mindestabstände, aber auch auf Verstöße von Lkw-Fahrern gegen sozialrechtliche Vorschriften (Nichteinhaltung von Lenk-und Ruhezeitregelungen).
Weil immer auch der Verteidigungsansatz dahingehend, dass die Bußgeldbehörde nicht nachweisen kann, wer tatsächlich Fahrer des Fahrzeuges gewesen war, möglich ist, ist es sehr empfehlenswert, sich unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens der Bußgeldbehörde an Herrn Rechtsanwalt Seidel zu wenden, gerne auch unkompliziert telefonisch im Rahmen einer groben Einschätzung. Es ist nicht empfehlenswert, dass sich der Beschuldigte selbst an die Behörde wendet oder dort anruft, weil hierbei häufig beiläufig eingeräumt wird, Fahrzeugführer gewesen zu sein. In diesem Fall ist in der Regel dieser häufig erfolgreiche Verteidigungsansatz verloren.
Sofern Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstöße im Raume stehen, ist immer auch die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens zwecks Überprüfung der jeweiligen Messungen zu eruieren.
Die qualifizierte Verteidigung ist häufig äußerst wichtig für die Beschuldigten, weil die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg zu vermeiden ist. Wenn erst einmal Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sind, richtet sich die Tilgung danach, ob innerhalb der folgenden Jahre keine Eintragungen hinzukommen. Sollten innerhalb des Tilgungszeitraums weitere Eintragungen hinzukommen, bleiben die "alten" Punkte bestehen. Hierdurch kann es zu erheblichen Punktständen, welche auch die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich machen, kommen. Dieses ist in jedem Fall zu vermeiden!
Teilweise ist mit einem Bußgeld auch ein Fahrverbot "gekoppelt". Die Festsetzung eines Fahrverbotes ist - soweit möglich - ebenfalls dringend zu verhindern, wenn sich hierbei Verteidigungsmöglichkeiten eröffnen. Es besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot - gegen eine Erhöhung der Geldbuße - zu verhindern, insbesondere wenn für den Beschuldigten gravierende Nachteile im beruflichen Bereich - wie z.B. bei Taxifahrern, Lkw-Fahrern und Außendienstlern - drohen. Hierbei ist allerdings äußerst detailliert vorzutragen. Dieses wird Herr Rechtsanwalt Seidel für unsere Kunden gerne übernehmen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht - Legal Skills Berlin -