Kapitalanlagen, Bank- und Kreditrecht
Die von uns zur Prospekthaftung für SAB-Fonds erstrittene Entscheidung BGH II ZR 30/09 eröffnet Anlegern geschlossener Immobilienfonds (z.B. auch Kap-Hag Rendite-Fonds, Falk-Fonds, Fundus-Fonds, Medico-Fonds, WGS/GVV-Fonds, Hanseatica-Fonds, Südimmobilien-Fonds, Karow-Fonds etc.) die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche, Anlageberater und -vermittler sowie beratenden Banken geltend zu machen. Viele Fondsprospekte enthalten vergleichbare Aussagen zu Mietprognosen, ohne dass diesen entsprechende (Erfahrungs-)Werte zugrundeliegen.
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