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Auslandsunfall / Unfall mit Ausländern im Inland
Nach aktueller Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und des EuGH ist es bei einem Unfall im EU-Ausland möglich, die Schadensersatzansprüche vor Deutschen Gerichten einzuklagen. Ob dieses im Einzelfall sinnvoll ist, ist zu prüfen. Unsere Kanzlei ist für derartige Klagen Ansprechpartner, in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk "www.legalskills.eu".
Bei Unfällen im Inland mit ausländischen Kfz ist es unproblematisch möglich, diese Ansprüche beim Deutschen Büro der Grünen Karte e.V. in Hamburg anzumelden bzw. die Ansprüche vor Deutschen Gerichten einzuklagen. Es gilt Deutsches Recht. Das Deutsche Büro der Grünen Karte e.V. schaltet für die Schadensregulierung eine deutsche Versicherungsgesellschaft ein, welche die Ansprüche gegen die ausländischen Kfz-Halter reguliert. Die Durchsetzung der Schadensersatzanspürche erfolgt häufig relativ schnell.
Für die Unfälle mit Auslandsbeteiligung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bodo K. Seidel
gerne telefonisch zur Verfügung.
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