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Trunkenheits- und Drogendelikte am Steuer / MPU-Test

Im Falle von Trunkenheits- und Drogendelikten am Steuer ist zu empfehlen, vorsorglich gegen jede Handlung der Polizeibeamten bzw. der Gerichte Widerspruch zu erheben. Dieses gilt insbesondere für die folgenden Vorgänge::

1. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
2. Durchführung des Atemalkoholtests
3. Entnahme einer Blutprobe

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2007 erfordert, dass insbesondere die Entnahme der Blutprobe von einem Richter angeordnet wird (sog. Richtervorbehalt). Vielfach wird hiergegen verstoßen. Unter Umständen kann ein Verstoß der Behörden hiergegen zu einem Beweisverwertungsverbot führen, so dass aus diesen formellen Gründen ein Freispruch erfolgt.

Im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug wegen Drogen oder Alkohol am Steuer ist ggf. eine MPU-Vorbereitung erforderlich.