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Probleme beim Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen:
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Privatleute als auch Kfz-Händler im Rahmen des Ankaufs bzw. Verkaufs von Fahrzeugen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts sollte aufgrund klarer gesetzlicher Vorgaben für eine Anspruchsgeltendmachung erfolgen. Im Vordergrund steht die Durchsetzung bzw. Abwehr von berechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen.
Hierbei sind folgende Streitfragen von besonderer Bedeutung:
1. Liegt überhaupt ein relevanter Sachmangel vor?
2. Vorrang des Nacherfüllungsverlangens (Reparaturen)?
3. Möglichkeit, ggf. sofort vom Vertrag zurückzutreten?
4. In welcher Höhe kann eine Minderung verlangt werden?
5. Gibt es Schadensersatz (z.B. für erfolgte Reparaturen)?
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