VERKEHRSRECHT / UNFALLMANAGEMENT

RECHTSANWALT BODO K. SEIDEL

KANZLEI AM SPITTELMARKT BERLIN MITTE

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Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten:

Nachdem Sie einen Anhörungsbogen der Polizeibehörden erhalten haben, sollten Sie, wenn eine möglichst erfolgversprechende Verteidigung gewünscht wird, ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keine Rückäußerung machen. Denn bereits die Angabe, dass Sie oder eine nahestehende Person gefahren ist, kann den Erfolg der weiteren Verteidigung stark minimieren, da häufig nicht bewiesen werden kann, wer Fahrzeugführer war. Der Schwerpunkt der Verteidigung liegt in der Regel bei den folgenden Ordnungswidrigkeiten:

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
2. Rotlichtverstöße
3. Abstandsverstöße
4. Verkehrsverstöße bei Unfallereignis

Die Vermeidung der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister und die Verhinderung von Fahrverboten ist hierbei wesentlich.