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Ansprüche bei Unfallverletzungen, u.a.:
1. Schmerzensgeld
Die Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen sollte in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt erfolgen, weil die Einschätzung, ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld durchgesetzt werden kann, einer juristischen Einschätzung bedarf. Insbesondere ist vor der leichtfertigen Unterzeichnung von allumfassenden Abfindungserklärungen zu warnen, welche die Versicherungen häufig übersenden.
2. Verdienstausfall
Die Differenz zwischen Krankengeld und hypothetischem Nettoverdienst ist zu ersetzen (bei Selbstständigen der Erwerbsschaden).
3. Haushaltsführungsschaden
Haushaltsführungsschaden ist die am häufigsten "vergessene" Schadensposition, sofern der Privathaushalt nicht mehr vor dem Unfall geführt werden kann (auch für Singles).
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